NÜRNBERG. Am Donnerstag (16.04.2026) hat die Polizei in mehreren Kiosken in der Nürnberger Innenstadt zahlreiche Lachgasbehälter beschlagnahmt. Eine Betreiberin steht nun im Fokus der Ermittlungen.
Lachgasverbot missachtet
Gegen 15:45 Uhr überprüften Beamte der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte dank eines Zeugenhinweises einen Kiosk am Kornmarkt. Bereits im Schaufenster entdeckten sie mehrere Lachgaskartuschen, deren Verkauf seit dem 12.04.2026 untersagt ist. Im Verkaufsraum fanden die Einsatzkräfte weitere dieser Behälter.
Insgesamt wurden Lachgasbehälter im unteren dreistelligen Bereich unterschiedlicher Größe zwischen 640 ml und 3.000 ml sichergestellt.
Erweiterte Ermittlungen
Im Rahmen der Ermittlungen ergaben sich Hinweise auf weitere Verkaufsstellen der 34-jährigen deutschen Betreiberin im Innenstadtbereich. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erließ der zuständige Ermittlungsrichter Durchsuchungsbeschlüsse für die betreffenden Geschäfte. Bei diesen Durchsuchungen entdeckte die Polizei weitere Dutzende verbotene Lachgaskartuschen.
Die Betreiberin wird nun wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) strafrechtlich belangt.
Hintergrund: Lachgas und Gesetzeslage
Lachgas (Distickstoffmonoxid) ist ein farbloses Gas mit leicht süßlichem Geruch, das in der Industrie und als Narkosemittel Verwendung findet. Jedoch wird es zunehmend von Jugendlichen als Partydroge missbraucht. Konsumenten inhalieren das Gas aus Kartuschen direkt über Luftballons. Dieser Konsum birgt vor allem für Kinder und Jugendliche erhebliche Gesundheitsrisiken, darunter Gefrierverletzungen, Ohnmachtsanfälle und dauerhafte Nervenschäden.
Seit dem 12.04.2026 verbietet das überarbeitete Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) den Erwerb, Besitz und die Abgabe von Lachgas an Minderjährige. Zudem ist der Verkauf über den Versandhandel und Automaten untersagt. An Volljährige dürfen Kartuschen nur bis max. 8,4 Gramm abgegeben werden, und pro Kauf dürfen maximal zehn Kartuschen verkauft werden.
Erstellt durch: Michael Sebald

