Am Donnerstag, den 16. April, missachtete ein Pkw-Fahrer beim Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland auf der A93 die Anweisungen der Kontrollbeamten. Nach kurzer Verfolgungsjagd konnte die Bundespolizei das Fahrzeug bei Oberaudorf stoppen. Der tunesische Fahrer zeigte von Beginn an aggressives Verhalten und wurde festgenommen sowie gefesselt. Ihm werden illegale Einreise, Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung, Widerstand gegen sowie tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Aufgrund richterlicher Anordnung befindet er sich nun in Untersuchungshaft.
Verfolgungsjagd auf der Inntalautobahn
Ursprünglich hatten die Beamten den Tunesier bei Kiefersfelden angewiesen, in das Kontrollzelt zu fahren. Doch der Mann ignorierte die Anweisung und setzte seine Fahrt auf der Inntalautobahn fort. Die Bundespolizei verfolgte das Fahrzeug mit italienischen Kennzeichen und stoppte es schließlich bei der Anschlussstelle Oberaudorf. Der Fahrer konnte weder Einreisepapiere noch einen Führerschein vorzeigen. Er beleidigte die Beamten, indem er ihnen den Mittelfinger zeigte.
Alkoholisierter und aggressiver Fahrer festgenommen
Da die Beamten Alkoholgeruch wahrnahmen, sollte ein Atemalkoholtest durchgeführt werden, den der Fahrer aufgrund seiner offensichtlichen Trunkenheit nicht mehr machen konnte. Seine Aggressivität nahm zu, er verhielt sich unkooperativ und versuchte, die Beamten körperlich zu attackieren. Schließlich konnte er zu Boden gebracht und gefesselt werden, während er die Beamten beleidigte.
Weitere Ermittlungen gegen den Tunesier
Auf der Dienststelle in Rosenheim ergab ein Drogenschnelltest, dass der Festgenommene offenbar unter dem Einfluss von Kokain stand. Die Fingerabdrücke identifizierten ihn als einen Tunesier, der bereits mehrfach illegal in die Bundesrepublik einreisen wollte und in Italien ohne gültige Aufenthaltserlaubnis registriert war. Das Amtsgericht Rosenheim ordnete Untersuchungshaft an und der Mann wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die Bundespolizei leitet nun zusätzlich Schritte zur Aufenthaltsbeendigung ein, um ihn in eine Abschiebehafteinrichtung zu überführen, sofern eine richterliche Entscheidung vorliegt.

